Orange Catering & Event Orange Catering & Event

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Allgemeine Geschäfts­bedingungen (AGB) von Orange Catering

1. Vertragsabschluss

Alle von Orange Moments UG ausgestellten Catering Angebote sind verbindlich bis zum angegebenen Datum. Der Kunde stimmt durch seine Auftragserteilung dem Angebot zu, welches Orange Moments UG unterbreitet hat. Der Kunde bestätigt mit seiner Auftragserteilung die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelesen zu haben und erklärt sich mit diesen einverstanden.

2. Geltungsbereich

Alle Angebote, Leistungen sowie Lieferungen der Orange Moments UG erfolgen ausschließlich aufgrund der Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese sind ein wesentlicher Bestandteil aller geschlossenen Verträge. Abweichende Bedingungen unserer Kunden werden nicht Bestandteil des jeweiligen Vertrages, außer Orange Moments UG erklärt sich schriftlich mit diesen abweichenden Bedingungen einverstanden.

3. Datenschutz/Datenspeicherung

Alle erfassten Daten werden vertraulich behandelt. Die besonderen Datenschutzhinweise finden Sie nachfolgend in unserer Datenschutzerklärung. Die für die Auftragsabwicklung benötigten Informationen werden von uns gespeichert. Der Kunde erklärt sich hiermit ausdrücklich einverstanden. Ein Widerrufen und somit löschen der eigenen Daten ist möglich. Bitte kontaktieren Sie uns hierfür an die info@orangecatering.de

ZUR DATENSCHUTZERKLÄRUNG

4. Preise

Es gilt der zum Datum der Rechnungsstellung gültige MwSt Satz. Alle Preise sind transparent auf der Rechnung einsehbar.

5. Bestellung & Leistungsumfang

Hiermit wird endgültig und vertragsbindend die mitgeteilte Produktauswahl, Produktmenge sowie weitere vereinbarte Leistungen bindend vereinbart. Diese Vereinbarung bestimmt unseren Leistungsumfang und damit den Preis. Der Leistungsumfang sowie der Preis ändern sich bei nachträglichen Änderungen der Bestellung. Eine solche Änderung muss schriftlich festgehalten und von Orange Moments UG schriftlich akzeptiert werden. Für die Anmietung von Zelt, Bestuhlung, Geschirr, Servicepersonal und weitere Punkte bitten wir frühestmögliches um Information. Sollte der Kunde etwas zu spät aufgeben oder mitteilen, kann nicht mehr garantiert werden, dass Orange Moments UG dies alles stellen kann.

6. Lieferung

Herzstück Catering & Event UG erhebt für die Lieferung Gebühren. Diese werden abhängig von Lieferumfang Distanz, Tag und Tageszeit berechnet. Die Lieferung erfolgt an die angegebene Lieferadresse zum vereinbarten Termin. Liefertag sowie Lieferzeit werden individuell mit dem Kunden vereinbart und können montags bis sonntags realisiert werden. Eine Lieferung erfolgt bei uns nach bestem Wissen und Gewissen, sowie unter Einhaltung entsprechender gesetzlicher Vorschriften. Der Kunde steht uns eine Toleranz von 30 Minuten zu, falls im Einzelfall aus verkehrs- oder wetterabhängigen Gründen nicht pünktlich geliefert werden kann. Der Kunde teilt Orange Moments UG Besonderheiten zum Lieferort mit. Hierbei kann es sich um Baustellen, Märkte, lange Fußwege, Treppen über drei Etagen oder auch nicht funktionierende Fahrstühle handeln. Dies ist zwingend notwendig, um eine zeitliche und organisatorische Lieferung zu gewährleisten.

7. Gefahrtragung und Gewährleistung

7.1 Soweit in den Fällen der Lieferung der durch uns hergestellten Speisen eine Abnahme vorausgesetzt ist, ist der Zeitpunkt diese Abnahme für den Gefahrübergang auf den Vertragspartner maßgebend. Der Abnahme steht es gleich, wenn der Vertragspartner das Werk nicht innerhalb einer ihm von uns bestimmten angemessenen Frist abnimmt, obwohl er dazu verpflichtet ist.

7.2 Bei Sach- und Rechtsmängeln gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit es in den Geschäftsbedingungen nicht anders vereinbart ist, für die Rechte des Vertragspartners. Die Orange Moments UG haftet bei fahrlässigen verursachten Sach- und Vermögensschäden nur bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, jedoch der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsabschluss vorhersehbaren Schäden. Dies gilt auch bei fahrlässigen Pflichtverletzungen durch Angestellte, Arbeitnehmer, Vertreter oder Erfüllungsgehilfen der Orange Moments UG. Dies gilt nur sofern der Vertragspartner Verbraucher ist.

7.3 Sofern es sich bei dem Vertragspartner um keinen Verbraucher handelt, setzen seine Mängelansprüche voruas, dass er seinen Untersuchungs- und Rügepflichten (§§ 377, 381 Abs. 2 HGB) nachkommt. Direkt nach Ablieferung der Ware ist der Vertragpartner verpflichtet diese eingehend zu untersuchen und uns bestehende Mängel unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Wenn Mängel verspätet mitgeteilt werden, werden wir diese nicht berücksichtigen und sind von der Haftung ausgeschlossen.

8. Zahlung

Mit der Auftragserteilung, spätestens aber 30 Werktage vor Beginn der Veranstaltung, können wir ein Drittel der kalkulierten Kosten als Vorauszahlung in Rechnung stellen. Die restliche Summe wird im Anschluss an die Veranstaltung unter Berücksichtigung eventuell zu berechnender Verbrauchsgüter in Rechnung gestellt.

9. Stornierung, Nichtabholung & Unzustellbarkeit

9.1 Ein Rücktritt oder eine Kündigung des Vertrages ist nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes möglich.

9.2 Wenn ein Vertrag vom Auftraggeber ohne einen wichtigen Grund oder von einer der Vertragsparteien aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, gekündigt oder anderweitig storniert, so werden wir folgende Stornierungskosten berechnen um unseren Aufwand und die entstandenen Kosten zu decken:

KLEINE EVENTS BIS 500€

15 Tage vor Veranstaltungsbeginn 25 % der Vertragssumme

10 Tage vor Veranstaltungsbeginn 50 % der Vertragssumme

5 Tage vor Veranstaltungsbeginn 100 % der Vertragssumme

MITTELGROSSE EVENTS BIS 2500€

30 Tage vor Veranstaltungsbeginn 25 % der Vertragssumme

15 Tage vor Veranstaltungsbeginn 50 % der Vertragssumme

10 Tage vor Veranstaltungsbeginn 100 % der Vertragssumme

GROßE EVENTS AB 2500€

90 Tage vor Veranstaltungsbeginn 25 % der Vertragssumme

30 Tage vor Veranstaltungsbeginn 50 % der Vertragssumme

10 Tage vor Veranstaltungsbeginn 100 % der Vertragssumme

9.3 9.3 Die soeben genannten Stornierungskosten gelten auch bei einer Reduzierung der Gästeanzahl im jeweiligen Verhältnis zur zunächst angemeldeten Teilnehmerzahl.

9.4 Das Recht des Auftraggebers zum Nachweis eines geringeren Schadens bleibt unberührt.

10. Bruch & Verlust

Die Überlassung des Equipments (z.B. Geschirr, Gläser, Besteck, Mobiliar) erfolgt nur zeitweise, mit Ausnahme von Speisen und Getränken. Sofern nicht anders schriftlich vereinbart trägt der Kunde ab der Übergabe die Gefahr für Bruch, Beschädigungen und Schwund. Bei Bruch und Schwund sind die betroffenen Teile Orange Moments UG im Neuwert zu ersetzen.

11. Austauschrecht

Die Orange Moments UG behält sich das Recht vor im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen die im Angebot aufgeführten Produkte zu ersetzen, sofern ursprüngliche Zutaten nicht verfügbar sein sollten. Voraussetzung hierfür ist, dass die Ware mindestens gleichwertig ist, dem vertraglich vereinbarten Niveau entspricht und der Austausch zumutbar ist.

12. Rechtswahl und Gerichtsstand

12.1 Das Vertragsverhältnis unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

12.2 Sofern der Vertragspartner Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, gilt für alle sich aus dem Vertragsverhältnis, sowie über sein Entstehen und seine Wirksamkeit ergebenden Streitigkeiten ausschließlich der Gerichtsstand Hamburg.

13. Salvatorische Klausel

Bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen, führt dies nicht zur Unwirksamkeit des Vertrages im Ganzen.

Wir sind hier, um zu helfen

Ob Sie eine Großveranstaltung organisieren, Ihre Hochzeit planen oder sich nach einem besonderen BBQ-Catering sehnen, unser freundliches Team steht Ihnen gerne von der Ideenfindung bis zur erfolgreichen Umsetzung zur Seite.

Sie können uns telefonisch unter der Nummer 040 22 89 80 08 von Montag bis Freitag zwischen 09:00 und 18:00 Uhr erreichen. Alternativ können Sie uns jederzeit eine E-Mail mit Ihrem Anliegen senden. Wir freuen uns darauf, von Ihnen zu hören!